Marketing Club Bochum

Satzung

Satzung

Die Satzung des Marketing Club Bochum e.V.

Satzung des Marketing Club Bochum e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Marketing Club Bochum e.V." und hat seinen Sitz in Bochum. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bochum eingetragen.

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Marketinggedankens und der Marketingpraxis in der Region Bochum und Umgebung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag und Beschluss des Vorstands.

§ 4 Beiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Geschäftsführenden Vorstand und den Vizepräsidenten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

§ 8 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.